Unternehmensgesellschaft
Letzte Aktualisierung am: 5. Juli 2024
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Die Unternehmensgesellschaft ist haftungsbeschränkt und gilt nicht als eigenständige Rechtsform, sondern als kleine Schwester der GmbH. Damit ist die UG eine Kapitalgesellschaft, die den gleichen vergleichsweise strengen Regelungen unterliegt, die auch für die GmbH gelten. Allerdings ist sie deutlich einfacher zu gründen und das noch günstiger. Schon ein Euro kann hier ausreichend sein. Später kann die UG in eine GmbH umgewandelt werden.
Inhaltsverzeichnis
Organe und Regelungen bei der Unternehmensgesellschaft
Die Unternehmensgesellschaft besitzt verschiedene Organe. Dazu zählt der Geschäftsführer, der nicht mit dem Gesellschafter identisch sein muss. Wenn es sich um eine Ein-Personen-GmbH handelt, sind Geschäftsführer und Gesellschafter jedoch in der Regel identisch. Die Gesellschafterversammlung als weiteres Organ nimmt den Jahresabschluss vor und entscheidet über seine Verwendung.
Der Aufsichtsrat als drittes Organ muss die Geschäftsführung überwachen und wird erst gegründet, wenn mehr als 500 Arbeitnehmer beschäftigt sind. Realistisch gesehen wird eine UG niemals über einen Aufsichtsrat verfügen. Freiberufler unterliegen besonderen Regelungen, wenn es um die Gründung einer UG geht. Je nach Art der Tätigkeit sowie nach Bundesland kann es sein, dass ein UG gar nicht gegründet werden darf.
Wichtig zu wissen ist, dass mit Gründung der UG die Gewerbesteuerpflicht besteht. Diese Steuer wird erst dann abgeführt, wenn ein gewerbesteuerpflichtiger Gewinn eingenommen wurde.
Vor- und Nachteile der UG
Die Vorteile bei der Gründung einer UG liegen darin, dass sich diese Rechtsform recht einfach gründen lässt. Zudem ist ein geringes Mindestkapital erforderlich. Hier liegt zudem ein Nachteil beinhaltet. Die geringe Kapitalausstattung führt häufig dazu, dass die Firma als nicht kreditwürdig oder als weniger kreditwürdig eingestuft wird. Damit bekommt sie bei Lieferanten häufig schlechtere Konditionen geboten. Außerdem sind Banken hier weniger kulant und bieten ebenfalls schlechtere Konditionen bei einem Kredit an.
Zudem ist der Aufwand für die Geschäftsführung recht hoch. Höchstens dürfen drei Personen die UG gründen. Wird ein Gewinn erwirtschaftet, so wird so lange ein Teil davon einbehalten – 25 Prozent – bis das Stammkapital von 25.000 Euro erreicht ist. Dann könnte die Umwandlung der UG in die GmbH erfolgen. Vorteilhaft ist hingegen, dass die Gründung aufgrund der Mustersatzung so einfach ist und dass die UG eine bessere Stellung als die Limited genießt.
Autor: Jürgen Busch
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