Der Unterschied zwischen Berufshaftpflicht und Betriebshaftpflicht
Letzte Aktualisierung am: 20. Juli 2024
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Gibt es einen Unterschied bei Berufshaftpflicht und Betriebshaftpflicht? Beide versichern gegen Schäden, die im beruflichen Kontext entstehen. Dennoch gibt es einen kleinen, aber wichtigen Unterschied zwischen Berufs- und Betriebshaftpflicht: Die Berufshaftpflicht ist für viele Freiberufler und Selbstständige vorgeschrieben. Sie kann von einigen Personen dieser Gruppe jedoch auch freiwillig abgeschlossen werden. Dieser Ratgeber gibt Auskunft über den Unterschied zwischen Berufshaftpflicht und Betriebshaftpflicht und erklärt, wann eine Berufshaftpflicht notwendig oder empfehlenswert ist.
Inhaltsverzeichnis
Der Unterschied zwischen Berufshaftpflicht und Betriebshaftpflicht im Überblick
Berufshaftpflicht und Betriebshaftpflicht sind Zweige der betrieblichen Haftpflichtversicherung. Die Betriebshaftpflicht ist primär für Unternehmen und deren Mitarbeiter ausgestaltet, während die Berufshaftpflicht für Personen in bestimmten Tätigkeitsfeldern vorgesehen ist.
Die Berufshaftpflichtversicherung schützt, wenn Dritten durch das eigene berufliche Handeln ein Schaden widerfahren ist. Sie leistet Absicherung bei Sach- und Personenschäden sowie bei den Vermögensschäden, die daraus resultieren.
Eine Berufshaftpflichtversicherung ist für Personen Pflicht, deren berufliche Tätigkeit mit einem besonderen Haftungsrisiko einhergeht. Hierzu zählen beispielsweise Ärzte, Apotheker, Anwälte oder Ingenieure. Weitere Informationen finden Sie hier.
Berufshaftpflichtversicherung und Betriebshaftpflichtversicherung: Welchen Unterschied gibt es?
Die Begriffe “Berufshaftpflicht” und “Betriebshaftpflicht” werden oft synonym verwendet und können leicht miteinander verwechselt werden. In der Tat handelt es sich bei beiden um eine Form der Haftpflichtversicherung, die eine Absicherung gegen existenzgefährdende Schadensersatzforderungen infolge beruflicher Fehlhandlungen bietet. Sowohl Berufshaftpflicht als auch Betriebshaftpflicht greifen bei Personen- und Sachschäden Dritter sowie daraus entstehenden Vermögensschäden und leisten berechtigte Schadensersatzzahlungen.
Bezogen auf die angebotenen Leistungen gibt es zwischen Berufshaftpflichtversicherung und Betriebshaftpflichtversicherung kaum einen Unterschied. Diese besteht bei beiden aus …
- einer Prüfung, ob der geltend gemachte Anspruch berechtigt ist,
- der Abwehr nicht gerechtfertigter Ansprüche (auch vor Gericht) und
- der Auszahlung berechtigter Schadenersatzansprüche.
Anders sieht es hingegen bei der Frage aus, für wen oder wofür Berufshaftpflicht und Betriebshaftpflicht ausgestaltet sind.
Die Betriebshaftpflichtversicherung ist primär für Unternehmen und Angestellte (Mitarbeiter, Aushilfen, Werkstudenten, etc.) ausgelegt. Sie ist keine Pflichtversicherung. Allerdings kann es vorkommen, dass ein Auftraggeber den Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung fordert. Dies kann etwa im Handwerk der Fall sein, wenn ein Subunternehmer beauftragt werden soll. Darüber hinaus zählt die Betriebshaftpflicht zu den Versicherungen, die für Freiberufler und Selbständige durchaus sinnvoll sein kann.
Die Berufshaftpflichtversicherung bietet einen Versicherungsschutz für Personen, deren Tätigkeit mit einem hohen Haftungsrisiko einhergeht. Sie ist in diesem Fall gesetzlich oder durch die jeweilige Berufskammer vorgeschrieben.
Wer muss eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen?
Die Berufshaftpflichtversicherung ist für Berufe vorgesehen, bei denen durch Beratungsfehler, Behandlungsfehler oder vergleichbare Fehler große Schäden für Dritte entstehen können. So kann zum Beispiel eine fehlerhafte Behandlung durch den Arzt hohe Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Die Höhe solcher Forderungen wären für ihn ohne Versicherung im schlimmsten Fall existenzgefährdend.
Deshalb ist die Berufshaftpflichtversicherung für Berufsgruppen mit einem erhöhten Haftungsrisiko entweder gesetzlich oder durch die Berufskammer vorgeschrieben. Zu diesen Berufen gehören
- Apotheker,
- Rechtsanwälte,
- Architekten,
- Ärzte,
- Energieberater,
- Immobilienverwalter,
- Ingenieure
- Notare,
- Steuerberater,
- Versicherungsvermittler und
- Wirtschaftsprüfer.
Freiberufler und Selbständige, für die der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nicht vorgeschrieben ist, haben dennoch die Möglichkeit, eine freiwillige Berufshaftpflicht abzuschließen.
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