Vergleich: Berufsgenossenschaft und private Unfallversicherung
Letzte Aktualisierung am: 30. September 2024
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Nicht jeder Freiberufler möchte von Vornherein zwei Versicherungen abschließen – die private Unfallversicherung sowie die freiwillige Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft. Dabei ist dies jedoch anzuraten. Eine Versicherung kann nicht durch die andere ersetzt werden, denn sie unterscheiden sich in den Leistungen zum Teil erheblich. Beide ergänzen sich aber sehr gut.
Inhaltsverzeichnis
Gemeinsamkeiten der BG und der privaten Unfallversicherung
Die Versicherung kann in beiden Versicherungsarten freiwillig erfolgen. Der Beitragszahler ist jeweils der versicherte Freiberufler. Bei der Berufsgenossenschaft kann aber auch der Arbeitgeber Beitragszahler sein, die einzelnen Versicherten sind dann die Arbeitnehmer.
Zu beachten: Sterbegeld und andere Leistungen, die an die Hinterbliebenen ausgezahlt werden, können versichert werden bzw. sind von Vornherein im Versicherungsumfang enthalten. Berufsgenossenschaften und private Unfallversicherungen zahlen bei Unfällen.
Hinweis: Der Umfang der Leistungen ist jedoch beschränkt auf verschiedene Bereiche.
Unterschiede zwischen BG und privater Unfallversicherung
Für bestimmte Berufszweige und für Unternehmen, die Mitarbeiter beschäftigen, ist die gesetzliche Unfallversicherung in der Berufsgenossenschaft eine Pflichtversicherung. Die private Unfallversicherung ist generell eine freiwillige Versicherung. Die privaten Unfallversicherer streben nach Gewinn, das heißt, sie passen die Höhe der Beiträge nicht nur der Notwendigkeit an, sondern auch der möglichst maximalen Gewinnerzielung. Der gesetzliche Unfallschutz besteht nur in Deutschland und nicht während der Freizeit.
Hinweis: Die privaten Unfallversicherer bieten einen weltweiten Schutz an, der rund um die Uhr gilt.M Jeder kann sich hier versichern, auch Hausfrauen, Kinder oder Selbstständige werden privat unfallversichert.
In der gesetzlichen Unfallversicherung werden nur Personen versichert, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, die selbst als Selbstständige oder Freiberufler tätig sind oder es werden in Tagesstätten betreute Kinder versichert. Die Höhe der Beiträge der Berufsgenossenschaft richtet sich nach der Gefahrensituation und nach dem Arbeitsentgelt. In der privaten Unfallversicherung ist die Höhe des Beitrags von der gewählten Versicherungssumme abhängig. Die Leistungen in der privaten Unfallversicherung werden schon ab 1 Prozent Invaliditätsgrad gewährt, bei der Berufsgenossenschaft muss mindestens eine Erwerbsunfähigkeit von 20 Prozent vorliegen.
Die Berufsgenossenschaften zahlen bei beruflichen Schäden und bei Schäden, die auf dem direkten Arbeitsweg entstehen. Dabei übernehmen sie auch die Kosten, die durch Berufskrankheiten entstehen, soweit diese als solche anerkannt sind. Die privaten Unfallversicherungen hingegen übernehmen die Kosten nur bei Unfällen.
Autor: Jürgen Busch
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