Das Versorgungswerk der Steuerberater: Welche Leistungen umfasst es?
Letzte Aktualisierung am: 2. Oktober 2024
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Beim Versorgungswerk der Steuerberater – auch Steuerberaterversorgungswerk oder Syndikus-Steuerberater-Versorgungswerk genannt – handelt es sich um ein berufsständisches Versorgungswerk in Deutschland, dass die finanzielle und soziale Absicherung und Versorgung von Steuerberatern und Wirtschafsprüfern gewährleisten soll. Dieser Ratgeber erläutert, wie das Versorgungswerk für Steuerberater in Deutschland funktioniert, und erläutert, welche Sozialleistungen aus einer Mitgliedschaft zum Versorgungswerk hervorgehen.
Inhaltsverzeichnis
Das Versorgungswerk der Steuerberater im Überblick
Das Versorgungswerks der Steuerberater ist ein berufsständisches Versorgungswerk, das die finanziellen und sozialen Versorgung und Absicherung von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern (bspw. durch Rentenleistungen oder Hinterbliebenenversorgung) sicherstellen soll. Es ist nicht Teil der gesetzlichen Rentenversicherung und existiert unabhängig von dieser.
Die Mitglieder des Versorgungswerks (freiberuflichee Steuerberatern oder freiberuflichen Wirtschaftsprüfern) entrichten die Beiträge selbst. Diese sind nämlich bei einer Mitgliedschaft verpflichtend.
Beim Versorgungswerk der Steuerberater hängt die Beitragshöhe von verschiedenen Faktoren ab. Hierzu zählen etwa das Einkommen des Versicherten, individuelle Faktoren (bspw. der Familienstand) oder die vom jeweiligen Versorgungswerk festgelegten Beitragsprozentsätze. Weiterführende Informationen diesbezüglich erhalten Sie hier.
Das Versorgungswerk für Steuerberater: Diese Vorteile bringt eine Mitgliedschaft
Die Leistungen, die vom Versorgungswerk der Steuerberater angeboten werden, werden durch die Pflichtbeitragszahlungen selbstständiger bzw. freiberuflicher Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ermöglicht. Sie umfassen nicht nur die spätere Altersrente, sondern auch diverse Sozialleistungen für verschiedene Lebenssituationen
Zu den Leistungen des Steuerberaterversorgungswerk zählen zum Beispiel:
- Die Altersversorgung ( Rentenauszahlung durch das Versorgungswerk für Steuerberater)
- Hinterbliebenenversorgung (Im Todesfall können Hinterbliebene eine Waisenrente oder eine Witwenrente durch das Versorgungswerk für Steuerberater erhalten)
- Berufsunfähigkeitsversicherung
In der Regel bietet das Versorgungswerk der Steuerberater keine speziellen Leistungen für die Elternzeit. Diese unterliegt nämlich der Arbeits- und Sozialgesetzgebung oder wird alternativ durch individuelle Vereinbarungen im Arbeitsvertrag geregelt. Jedoch verlangen viele Versorgungswerke in der Elternzeit sowie in der Zeit des Mutterschutzes geringere Beiträge.
Wie hoch ist die Rente für Steuerberater durch das Versorgungswerk?
Die Rentenhöhe, die das das Versorgungswerk für Steuerberater auszahlt, ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Hierzu zählen etwa
- die Höhe der Beitragszahlungen,
- die Versicherungsdauer,
- das Einkommen der versicherten Person,
- die Rentenwahl (welche Art von Rente wurde gewählt) oder
- ob eine Berufsunfähigkeitsabsicherung vorliegt.
Wenn ein durch das Versorgungswerk versicherter Steuerberater seine Rente berechnen, muss er all diese Kriterien in die Kalkulation einfließen lassen. Die genauen zu berücksichtigenden Faktoren sowie die Berechnungsgrundlage legt in aller Regel jedes Versorgungswerk selbst fest. Wenden Sie sich bei Fragen aus diesem Grund direkt an Ihr Versorgungswerk der Steuerberater.
Wie hoch ist der Beitrag zum Versorgungswerk der Steuerberater?
Die Beitragshöhe ist ebenfalls von von diversen Faktoren abhängig sowie den jeweiligen Festlegungen eines Steuerberaterversorgungswerks abhängig. Grundsätzlich können folgende Gegebenheit sich auf die Höhe der zu entrichtenden Beiträge auswirken:
- Das Einkommen: Die Beitragshöhe orientiert sich oft am Einkommen der versicherten Person. Je mehr ein Mitglied verdient, desto höher können die Beiträge sein.
- Die geltenden Beitragsbemessungsgrenzen: Einige Versorgungswerke für Steuerberater bestimmen Beitragsbemessungsgrenzen, wodurch lediglich ein bestimmter Teil des Einkommens für die Beitragsberechnung berücksichtigt wird.
- Festgelegte Prozentsätze: Die Beitragssätze können – unabhängig von der Höhe – festen Prozentsätzen entsprechen.
- Der Status des Berufseinsteigers: Manche Versorgungswerke bieten Berufseinsteigern niedrigere Beitrage an.
- Der Familienstand
Gut zu wissen: Sie können die Beiträge zum Versorgungswerk der Steuerberater in der Steuererklärung absetzen.
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