Versorgungswerke Medien & Kunst
Letzte Aktualisierung am: 11. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Verschiedene Versorgungswerke sind für einzelne Berufsgruppen offen, ohne dass eine Pflichtmitgliedschaft bestehen würde. So gibt es unter anderem die hier beschriebenen Versorgungswerke für Medienschaffende und Künstler:
Inhaltsverzeichnis
Die Presse-Versorgung
Die Presse-Versorgung richtet sich an Journalisten und Menschen, die in der Kommunikationsbranche tätig sind oder für die Medien arbeiten. Abgesichert sind die üblichen Leistungen, zu denen die Alters-, die Hinterbliebenen-, die Berufsunfähigkeitsrente sowie die Pflegevorsorge zählen.
Hinweis: Möglich ist hier sogar die Versicherung der Ehe- oder Lebenspartner sowie der Kinder. Der Partner muss dafür keinen typischen Beruf ausüben, seine Tätigkeit ist nicht relevant.
Die Versicherungspflicht besteht für alle Redakteure und Redakteurinnen, die fest angestellt in Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen arbeiten. Hier übernimmt der Verlag selbst die Anmeldung bei der Presse-Versorgung. Darüber hinaus steht dieses Versorgungswerk für den freiberuflichen Journalisten, offen. Unter bestimmten Umständen kann es sein, dass die Sender einen Zuschuss zu dieser Absicherung leisten, der bis zu sieben Prozent der Jahreshonorare, die erzielt werden, beträgt.
Folgende Berufsangehörige können sich bei der Presse-Versorgung absichern:
Tätigkeit in einer Agentur | Inhaber, Geschäftsführer, Grafiker, hauptberufliche Journalisten, Pressesprecher, Layouter, Texter, Pressereferenten |
Tätigkeit bei TV und Rundfunk
| Redakteure, Dokumentare, Grafiker, journalistische Mitarbeiter im Hauptberuf, Regisseure, Kameraleute, Redaktionsassistenten, Volontäre |
Tätigkeit im Buchhandel | Buchhändler, Sortimenter |
Tätigkeit in Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen | Redakteure, Lektoren, Grafiker, Übersetzer, Layouter, Verleger, Journalisten |
Tätigkeit in einer Nachrichtenagentur | Volontäre, Grafiker, Inhaber, leitende Mitarbeiter, Redakteure, Dokumentare |
Tätigkeit bei digitalen Mehrwertdiensten | Redaktionsassistenten, Inhaber, Grafiker, Journalisten |
Tätigkeit in Grafikbüros | Illustrator, Grafiker, Layouter |
Tätigkeit in der Pressestelle | Pressereferenten, Pressesprecher, Journalisten |
Tätigkeit im Buchverlag | Lektor, Korrektor, Redakteur, Grafiker |
Tätigkeit in freien Medienberufen
| freier Journalist, freier Bildjournalist und Bildredakteur, Schlussredakteur, freie Texter und Werbetexter, freie Grafiker und Illustratoren, freier Lektor und Korrektor sowie andere freie Medienberufe. |
Tätigkeit bei Verbänden und Organisationen | Verleger, Geschäftsführer, Dozenten in der Ausbildung von Journalisten |
Die hier aufgezählten Berufe sind nicht vollständig. Angehörige anderer Berufe sollten sich direkt mit dem Presse-Versorgungswerk in Verbindung setzen. Die Geschichte der Presse-Versorgung reicht bis in das 19. Jahrhundert zurück, als unzureichende Löhne und ein nicht vorhandener finanzieller Schutz bei Krankheiten und Tod zum Alltag der Schriftsteller und Journalisten gehörten. Nur wenige Großverlage sahen damals einen Schutz für ihre Angestellten vor.
In den frühen 1890er Jahren entstand dann die erste Pensionsanstalt für deutsche Journalisten und Schriftsteller, wobei nur rund zehn Prozent der in diesem Bereich Tätigen Mitglied wurden. 1926 entstand das Presse-Versorgungswerk mit ähnlichen Zügen, wie sie auch heute noch zu finden sind. Es handelte sich hier um das erste berufsständische Versorgungswerk auf tarifrechtlicher Basis. Bis 1945 gab es dann ca. 6.500 Versicherungsverträge.
Mit dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde die Versorgungsanstalt lahmgelegt, weil die Besatzungsmächte sämtliche Guthaben beschlagnahmten. Danach wurde das Versorgungswerk neu aufgebaut. Am 28. Mai 1949 wurde die Gründungsversammlung abgehalten, aus der das heutige Versorgungswerk hervorging. Anfangs zahlten die Beiträge noch allein die Verlage und Redakteure zu gleichen Anteilen. Gewinnausschüttungen gab es nicht.
Heute ist vor allem das freiwillige Versicherungsgeschäft maßgeblich, welches neben der Pflichtversorgung das Einkommen der Versicherung sichert. Die Produktpalette der Presse-Versorgung umfasst alle Leistungen, die auch in der klassischen Lebensversicherung enthalten sind. Außerdem gibt es verschiedene Produkte, auf die eine staatliche Förderung gewährt wird. Die Überschüsse fließen in die Gewinnbeteiligung und werden an die Versicherten ausgeschüttet.
Die Gesellschafter verzichten generell auf eine Gewinnbeteiligung. Die Rendite beträgt derzeit 3,7 Prozent, lag in den vergangenen Jahren aber auch schon höher. Zusätzlich wird zum Ende hin eine Beteiligung von 0,9 Prozent fällig.
Die Versorgungsanstalt deutscher Bühnen
Wer in einer Mitgliedbühne abhängig beschäftigt ist und hier gegen Entgelt eine künstlerische Leistung (oder überwiegend künstlerische Leistung) erbringt, ist bei der Versorgungsanstalt deutscher Bühnen pflichtversichert. Dies gilt unabhängig davon, welche Staatsangehörigkeit der Betreffende besitzt. Frühestens ab dem 17. Lebensjahr tritt die Pflichtversicherung ein.
Eine Person kann solange eintreten, wie sie bis zum 65. Lebensjahr 60 Beitragsmonate erreichen kann. Die Versicherung beginnt mit Aufnahme des Beschäftigungsverhältnisses und bezieht sich auch auf Zeiten von Proben. Das Ende der Versicherung tritt mit dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses ein oder wenn der Versicherte keine Dienst- und Krankenbezüge mehr erhält.
Eine Befreiung von der Pflichtversicherung in der Versorgungsanstalt deutscher Bühnen ist möglich, wenn eine Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen vorhanden ist. Wer nicht dauerhaft als Bühnenangehöriger gilt, kann sich für die Monate zwischen den Anstellungen freiwillig versichern. Der Mindestbeitrag beträgt derzeit 12,50 Euro im Monat, dann bleibt die Versicherung in der Versorgungsanstalt deutscher Bühnen bestehen. Endet das Beschäftigungsverhältnis des Versicherten und wird die Weiterversicherung nicht in Anspruch genommen, so bleibt das Versicherungsverhältnis beitragsfrei bestehen.
Bedenken Sie: Es werden jedoch nicht sämtliche Leistungen gewährt, diese beschränken sich auf die Hinterbliebenenversorgung und das Altersruhegeld.
Folgende Leistungen werden durch die Versorgungsanstalt deutscher Bühnen gewährt, wobei sich die Höhe der Leistungen nach den bislang eingezahlten Beiträgen richtet:
Altersruhegeld | Dieses wird gezahlt, wenn die Regelaltersgrenze erreicht worden ist, welche derzeit noch schrittweise bis zum 67. Lebensjahr ansteigt. Außerdem gibt es bei der Versorgungsanstalt deutscher Bühnen das flexible Altersruhegeld. Auch dieses wird schrittweise bis auf das 62. Lebensjahr angehoben. Bei dieser Leistung müssen Abschläge von der Regelrente hingenommen werden. |
Berufs- und Erwerbsunfähigkeit | Hier wird ein Ruhegeld wegen Berufsunfähigkeit oder Minderung der Erwerbsfähigkeit gezahlt. Dieses gilt ab dem 58. Lebensjahr, davor wird es nur begrenzt gewährt. Es beschränkt sich auf die Erwerbsfähigkeit im bisherigen Beruf. |
Sterbegeld | Dieses wird an die Hinterbliebenen gezahlt. |
Witwen- und Witwergeld | Diese Leistung richtet sich in ihrer Höhe nach den Witwen- und Witwerrenten, die auch durch die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt werden. |
Hinterbliebenenrente | Die Rente wird nicht für den Ehepartner gewährt, sondern für den eingetragenen Lebenspartner. |
Waisengeld | Unterschieden wird zischen der Halb- und der Vollwaisenrente, die in der Höhe der vorgesehenen gesetzlichen Waisenrente gezahlt wird. |
Zuschüsse zu Heilkosten | Dabei handelt es sich um freiwillige Leistungen, die zu Zahnersatz und Kuren gewährt werden. |
Die Leistungen und Vorgaben bezüglich der Mitgliedschaft in der Versorgungsanstalt deutscher Bühnen gelten auch für die Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester. Der einzige Unterschied ist hier, dass die Pflichtmitgliedschaft erst mit dem 18. und nicht mit dem 17. Lebensjahr beginnt. Versichert sind dort Musiker, die in einem deutschen Orchester angestellt sind.
Pensionskasse Rundfunk
Freie Mitarbeiter der Rundfunkanstalten werden mit der Pensionskasse Rundfunk in die Lage versetzt, etwas für die eigene Altersvorsorge zu tun, was deutlich kostengünstiger als die Versicherung in der privaten Rentenversicherung ist. Die Rentenzahlung wird lebenslang garantiert, wobei der Beginn der Rente flexibel zwischen dem 62. und dem 70. Lebensjahr liegen kann.
Es ist möglich, dass der Auftraggeber bis zu 50 Prozent der Beiträge zuschießt. Für Ehegatten, Lebenspartner, Lebensgefährten und Kinder gibt es einen Versicherungsschutz im Todesfalle des Versicherten.
Die Höhe der Beiträge in der Pensionskasse Rundfunk richtet sich nach der Honorarhöhe und ist damit flexibel.
Es ist außerdem möglich, dass die Mitgliedschaft beitragsfrei gestellt wird, wenn zum Beispiel eine Auftragspause die finanzielle Lage verschlechtert, wenn die Elternzeit in Anspruch genommen wird oder wenn eine Festanstellung aufgenommen wird. Die Ansprüche, die bis dahin erworben wurden, bleiben jedoch bestehen. Die Mitgliedschaft in der Pensionskasse Rundfunk ist steuerlich förderbar, die Beiträge des Arbeitgebers können bis zu einer Höhe von 4.656 Euro im Jahr steuerfrei bleiben.
Die Tarife werden ohne Provisionen vereinbart und die Altersvorsorge ist sicher vor Insolvenz und Pfändung. Wer sich in der Pensionskasse Rundfunk versichern lassen möchte, muss mindestens 18 Jahre alt sein. Die erstmalige Tätigkeit als freier Mitarbeiter oder für einen befristet Angestellten liegt mindestens zwölf Monate zurück.
Außerdem gibt es eine Einkommensgrenze: Für eine Absicherung hier müssen bisher mindestens 3.500 Euro für die freie Mitarbeit gezahlt worden sein. Welcher Beruf konkret ausgeübt wird, ist hingegen nicht von Belang. Wichtig ist einzig die Art der Tätigkeit.
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