Vorteile einer freiberuflichen Selbstständigkeit
Letzte Aktualisierung am: 2. Oktober 2024
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Wer freiberuflich tätig sein möchte, kann dabei eine Vielzahl von Vorteilen verbuchen. Doch nicht nur die Vorteile der freiberuflichen Selbstständigkeit sind es, die immer mehr Menschen dazu bewegen, den Weg der Freien zu gehen, sondern auch die Möglichkeit, besser Arbeit zu finden. So sind es nicht wenige Studenten, die sich direkt nach dem Studium auf die eigenen Beine stellen und so gar nicht erst in einer Arbeitsmarktstatistik erscheinen. Der Wachstumsmotor Freiberuflichkeit ist nicht zu unterschätzen.
Inhaltsverzeichnis
Doch was genau sind denn nun die Vorteile der freiberuflichen Selbstständigkeit?
- Wer als Freiberufler starten möchte, muss sich nicht mit dem Gewerbeamt auseinandersetzen. Das bedeutet, dass eine Menge Papierkram wegfällt.
- Ein Freiberufler muss sich nicht zwingend in der IHK oder der HWK registrieren lassen.
- Ein Freiberufler muss sich auch nicht im Handelsregister oder im Unternehmensregister führen lassen.
- Das Schuldrecht des BGB kommt zum Tragen, das zusätzliche Handelsgesetzbuch spielt für den Freiberufler keine Rolle.
- Der Freiberufler kann steuerliche Vorteile nutzen.
- Der Freiberufler kann sich seine Zeit frei einteilen, auch wenn er im Prinzip an einige Vorgaben gebunden ist (Abgabefristen von Aufträgen, Termine mit Kunden).Notfalls kann er auch abends und am Wochenende arbeiten, wenn er am Tage nicht dazu kommt.- Der Freiberufler muss keinem Chef gegenüber Rechenschaft ablegen oder bekommt Dinge zugewiesen, die er nur ungern erledigt. Zwar ist es auch in der Freiberuflichkeit so, dass immer wieder ungeliebte Arbeiten zu erledigen sind (Buchhaltung, Schaffen neuer Inhalte für die Webseite, Kundenakquise), doch bei den Aufträgen kann der Freie wählen, welche er annimmt und welche nicht.- Der Freiberufler muss sich zur Anmeldung seiner freiberuflichen Tätigkeit nur beim Finanzamt melden und bekommt dann einen Bescheid über die möglichen Steuervorauszahlungen.- Bei einem Einkommen unter 17.500 Euro im ersten Jahr muss keine Umsatzsteueranmeldung gemacht werden, zur Abrechnung am Jahresende genügt die einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung, keine doppelte Buchführung.- Der Freiberufler kann sich über die Künstlersozialkasse versichern lassen, wenn seine Tätigkeit entsprechend eingestuft wird. Hier ist ein enormes Einsparpotential gegenüber der Versicherung bei einem privaten Anbieter gegeben.
Einfache Abrechnung
Wer freiberuflich selbständig arbeitet, kann die einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung als Jahresabschluss anfertigen. Hierfür gibt es seitens des Finanzamts ein eigenes Formular, mit dessen Hilfe Einnahmen und Ausgaben miteinander verrechnet werden. Heraus kommt dabei der zu versteuernde Gewinn. Liegt dieser unter 8.000 Euro, fallen nicht einmal mehr Einkommenssteuern an, wobei zu hoffen bleibt, dass ein Freiberufler mit seiner Idee genügend Geld einnimmt und so ein etwas höherer Gewinn abfällt.
Pauschale Ausgaben
Über sämtliche Ausgaben muss Buch geführt werden. Das heißt, die Ausgaben werden buchhalterisch erfasst und die zugehörigen Belege müssen aufbewahrt werden. Nun kann es aber vorkommen, dass nur wenige Ausgaben anfallen – ein Texter oder Journalist zum Beispiel braucht für seine Arbeit kaum Zubehör oder teure Betriebsmittel. Dann können die steuerlichen Pauschalen nützlich sein, die für einen hauptberuflich tätigen Selbständigen derzeit 2.455 Euro und für einen nebenberuflich Tätigen 614 Euro im Jahr betragen.
Kurzer Hinweis:
Der Start in die berufliche Selbstständigkeit bedingt einer soliden Finanzierung. Existenzgründer können als Unternehmen einen Förderkredit zu günstigen Konditionen in Deutschland beantragen.
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