Wahltarife der gesetzlichen Krankenkasse
Letzte Aktualisierung am: 13. August 2024
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Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen, die jede Krankenversicherung erbringen muss, gibt es eine Reihe von Wahltarifen.
Der Name erklärt den Sachverhalt, denn bei diesen Tarifen haben die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen die Wahl, ob sie diese vereinbaren wollen oder nicht.
Eine Pflicht gibt es nicht.
Hinweis: Jeder Tarif ist aber mit zusätzlichen Kosten für das Mitglied verbunden.
Inhaltsverzeichnis
Arten von Wahltarifen
Die Wahltarife der gesetzlichen Krankenkassen werden in verschiedene Kategorien eingeteilt. So gibt es die Selbstbehalttarife und die Prämientarife. Letztere werden auch Beitragsrückgewährtarife genannt, denn hier kann eine Erstattung der Beiträge vorgenommen werden. Es gibt Bonustarife und Kostenerstattungstarife, bei denen das Mitglied erst einmal in Vorkasse geht und nach Einreichen der Kostenrechnung diese erstattet bekommt.
Für chronisch Kranke gibt es spezielle Tarife und auch für Selbstständige. Wer also als freiberuflicher Lektor oder Übersetzer tätig ist, kann neben den üblichen gesetzlichen Leistungen zum Beispiel den Krankengeldtarif buchen.
Die einzelnen Tarife sollen nun noch einmal genauer erklärt werden.
Selbstbehalttarife
Bei diesem Tarif erklärt sich das Mitglied damit einverstanden, Leistungen im Krankheitsfall bis zu einer bestimmten Höhe aus eigener Tasche zu begleichen.
Als Prämie bekommt das Mitglied dann eine festen Betrag von der Kasse zurück erstattet und das einmal pro Jahr. Der Betrag ist aber in der Regel niedriger, als die Selbstbeteiligung. Das Risiko bleibt aber überschaubar, schon allein deshalb, weil die Tarife an ein Mindesteinkommen gebunden sind.
Zu beachten: Bei den Selbstbehalttarifen muss aber eine gewisse Zeit der Mitgliedschaft in der Krankenkasse bestehen, meist sind das drei Jahre. Das Mitglied kann vom Sonderkündigungsrecht nicht Gebrauch machen.
Prämientarif
Nimmt das Mitglied bis zum Ende eines Kalenderjahres keine Leistungen der Krankenkasse in Anspruch, kann es bei dem Prämientarif eine Prämie zurück erhalten. Die Prämie wird in einer festen Höhe ausgezahlt und damit wird ein Teil der Beiträge erstattet.
Einige Kassen zahlen dabei eine Prämie in der Höhe eines Monatsbeitrages, andere Kassen staffeln die Prämien und lassen sie somit von Jahr zu Jahr steigen. Auch bei diesem Tarif besteht eine Mindestdauer der Mitgliedschaft von drei Jahren, ein Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung gibt es nicht.
Bonustarife
Unter der Bezeichnung Bonustarif werden die Belohnungen der Krankenkasse an Mitglieder mit gesunder Lebensweise bezeichnet.
Diese müssen unter anderem am Gesundheitscheck, an der Früherkennung für diverse Krankheiten oder an Gesundheitskursen teilnehmen, damit sie den Bonus auch erhalten. Die Boni sind meist Geld- oder Sachprämien, auch Zuschüsse zu Fitnesskursen werden von einigen Kassen angeboten.
Kostenerstattungstarif
Bei diesem Tarif muss das Mitglied die Kosten für die Behandlung beim Arzt oder im Krankenhaus zuerst einmal aus eigener Tasche zahlen. Für die Ärzte gilt das Mitglied damit als Privatpatient und es muss die Chipkarte bei der Krankenkasse abgeben.
Somit wird das Mitglied auch wie ein Privatpatient behandelt. Ein Teil der Kosten für die Behandlung wird von der Kasse erstattet, den übrigen Teil zahlt das Mitglied selbst. Für den Restbetrag kann eine private Zusatzversicherung abgeschlossen werden.
Risiken
Beachten Sie: Das größte Problem bei den Wahltarifen dürfte darin bestehen, dass die Mitglieder auf ihr Sonderkündigungsrecht verzichten und auch bei Erhöhungen der Beiträge für mindestens drei Jahre an die Kasse gebunden sind.
Bei den Selbstbehalttarifen kommt hinzu, dass die Prämien, die von der Kasse gewährt werden, schnell aufgebraucht sind und das Mitglied hohe Kosten aus eigener Tasche begleichen muss. Das maximale Risiko ist allerdings an das Einkommen gebunden und daher nach oben hin begrenzt.
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