Wechsel zur Kleinunternehmer-Regelung
Letzte Aktualisierung am: 15. Oktober 2024
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Der Kleinunternehmer hat die Option, gegenüber dem Finanzamt zu erklären, dass er auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichten möchte. Dies kann zum Beispiel aus dem Grund geschehen, dass dem Unternehmer keine Wettbewerbsnachteile gegenüber den Unternehmen, die mit der Regelbesteuerung arbeiten, entstehen. Schon bei der Anmeldung der freiberuflichen oder selbstständigen Tätigkeit kann daher die genannte Option gewählt werden.
Dies ist über das Anmeldeformular leicht möglich, kann aber auch in Form eines formlosen Antrags vorgenommen werden. Allerdings sollte dem Kleinunternehmer bewusst sein, dass er an diese Regelung nun fünf Jahre lang gebunden ist. Erst danach kann er wieder eine neue Entscheidung bezüglich der Besteuerung treffen.
Hinweis: Werden jedoch die Umsatzgrenzen überschritten, so ist der Kleinunternehmer dazu verpflichtet, die Regelbesteuerung anzuwenden.
Inhaltsverzeichnis
Beispiel: Wettbewerbsnachteil für Freiberufler mit Kleinunternehmner-Regelung
Ein Verlag bittet zwei Grafikdesigner um ein Angebot für ein Buchprojekt. Der eine Freiberufler nutzt die Kleinunternehmer-Regelung, er ist also nicht umsatzsteuerpflichtig der andere Freiberufler ist umsatzsteuerpflichtig – unterliegt also der Regelbesteuerung. Beide unterbreiten dem Verlag nun ein Angebote von 2.000 €.
Welches Angebot ist für den Verlag kostengünstiger? | |
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Honorar des Freiberuflers mit Kleinunternehmer-Regelung 2.000 € Vorsteuerabzug für Verlag: nicht möglichVerlags-Kosten für das Buchobjekt: 2.000 € |
Honorar des Freiberuflers mit Umsatzsteuer 2.000 €, Vorsteuerabzug für Verlag: 319,33 €Verlags-Kosten für das Buchobjekt: 1.680,67 € |
Wechsel von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmerregelung
Möglich ist der Wechsel von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmerregelung auf jeden Fall und zwar immer dann, wenn alle nötigen Voraussetzungen erfüllt sind. Wichtig dafür ist, dass die Umsätze, die vor dem Wechsel zur Kleinunternehmerregelung vorlagen, auch der Regelbesteuerung unterliegen. Die Umsätze, die nach dem Wechsel anfallen, werden nicht der Regelbesteuerung unterzogen.
Wurde eine Anzahlung entrichtet, die noch unter die Regelbesteuerung fällt, so wird eine eventuell bereits entrichtete Steuer wieder erstattet. Das ist aber nur der Fall, wenn bis dahin keine Rechnungen ausgestellt wurden, die wiederum zum Abzug der Vorsteuer berechtigen. Der Wechsel der Besteuerung kann immer nur zum Jahreswechsel vorgenommen werden.
Wenn sich der Freiberufler oder Selbstständige nicht freiwillig zur Einstufung in die Regelbesteuerung entschlossen hat und seine Umsätze sinken nun, so dass er in die Kleinunternehmerregelung wechseln könnte, so machen die Finanzämter oft ein Angebot: Der Unternehmer kann in die Kleinunternehmerregelung abgestuft werden, wenn sein derzeitiges Jahreseinkommen unter 50.000 Euro bleibt und wenn er im Vorjahr weniger als 17.500 Euro an Umsatz geltend machen konnte. Schreiben Sie an Ihr zuständiges Finanzamt!
Bedenken Sie: Hatte sich der Betreffende allerdings aus freien Stücken dazu entschlossen, sich der Regelbesteuerung zu unterwerfen, hat er diese Chance nicht.
Wechsel vom Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung
Wie eingangs bereits erwähnt ist der Wechsel zur Regelbesteuerung recht einfach, hier genügt der formlose Antrag beim Finanzamt (siehe unser Musterschreiben Verzicht auf Kleinunternehmer-Regelung). Gründe für einen solchen Wechsel können zum einen im Umsatz, zum anderen im Wettbewerb liegen. Wenn der Umsatz höher steigt, als die erlaubten 17.500 Euro (bzw. 50.000 Euro im Folgejahr), so wird die Regelbesteuerung autoamtisch zur Pflicht. Der Wettbewerb kann ebenfalls als Grund gesehen werden. Denn wenn die Mitbewerber jeweils Umsatzsteuern ausweisen, so macht eine fehlende Umsatzsteuer oft viele Kunden skeptisch.
Außerdem kann es sein, dass hohe Anschaffungen getätigt werden müssen, bei denen sich der Vorsteuerabzug durchaus zum Vorteil rechnen würde – die Regelbesteuerung ist hier dann die bessere Wahl. Außerdem kann es sein, dass der Freiberufler oder Selbstständige vergleichsweise hohe Betriebskosten hat, auch dann ist der Wechsel vom Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung sinnvoll.
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung.
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