Die wissenschaftliche Tätigkeit

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 2. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Freiberufliche wissenschaftliche Tätigkeit

Freiberufliche wissenschaftliche Tätigkeit

Kurze thematische Einführung

Laut einer Definition des Bundesfinanzhofs handelt es sich immer dann um eine wissenschaftliche Tätigkeit, wenn konkrete Vorgänge bearbeitet werden und zwar objektiv und sachlich. Die zugehörigen Gesichtspunkte werden ursächlich erforscht, begründet und einen gemeinsamen Kontext gebracht.

Ein Freiberufler, der einer forschenden Tätigkeit nachgeht und nicht nur schöpferisch oder künstlerisch tätig ist, übt eine wissenschaftliche Tätigkeit aus.

Ausrichtung einer wissenschaftlichen Tätigkeit

Die wissenschaftliche Tätigkeit muss sich nicht nur auf eine reine Forschungsarbeit ausgelegt sein. Auch Prüfungs- oder Lehrtätigkeiten werden hier mit einbezogen. Selbst die Arbeit eines Erfinders kann als wissenschaftliche Tätigkeit eingestuft werden, sofern nachweisbar ist, dass seine Arbeit wissenschaftlich anerkannt ist. Die wissenschaftliche Tätigkeit ist in der Regel darauf ausgerichtet, die Forschung voranzubringen, wofür auf einem speziellen Gebiet besonders geforscht wird. Außerdem müssen die Ergebnisse der Forschungsarbeit auf bestimmte Sachverhalte im Leben anwendbar und übertragbar sein.

In ersterem Fall handelt es sich um die reine Wissenschaft, im zweitgenannten um die angewandte Wissenschaft.

Gutachtertätigkeiten

Auch die Erstellung von Gutachten kann als wissenschaftliche Tätigkeit gewertet werden. Dies gilt aber nur unter besonderen Voraussetzungen. So wird die Tätigkeit nur dann als wissenschaftlich anerkannt, wenn eine besondere Qualifizierung gegeben ist. Die Arbeit muss mit einer forschenden Tätigkeit zu vergleichen sein. Als Maßstab wird dabei das Level herangezogen, welche für wissenschaftliche Publikationen oder Prüfungsarbeiten gilt. Wer als selbstständiger Kfz-Gutachter tätig ist und nur sein Wissen anwendet, welches aus den Kenntnissen des Marktes sowie aus handwerklichen Erfahrungen stammt, kann die Wissenschaftlichkeit seiner Arbeit nur nachweisen, wenn er auch über ein Ingenieurstudium verfügt und seine Kenntnisse nicht nur anwendet, sondern auch beispielsweise Ursachenforschung betreibt.

Nachweis der persönlichen Eignung

Geht es um die Bestätigung der wissenschaftlichen Eignung des freiberuflich Tätigen, so muss in der Regel ein Hochschulabschluss nachgewiesen werden. Der akademische Abschluss stellt sicher, dass die wissenschaftlichen Methoden und Techniken bekannt sind und angewendet werden können. Von der Forderung dieses Nachweises wird nur dann abgewichen, wenn sichergestellt werden kann, dass einwandfrei mit wissenschaftlichen Methoden gearbeitet werden kann, obwohl kein universitärer Abschluss vorliegt. Wichtig ist immer die selbstständige Tätigkeit.

Hinweis: Wer einer wissenschaftlichen Tätigkeit freiberuflich nachgeht, diese ist aber eng mit einer nichtselbstständigen Arbeit verzahnt, muss sich in der Regel die Selbstständigkeit aberkennen lassen.

Das ist beispielsweise bei einem Hochschullehrer der Fall, der die Prüfungsabnahme anbietet. Er erhält dafür zwar eine eigene Vergütung, seine Tätigkeit steht aber in so engem Zusammenhang mit seiner Tätigkeit an der Hochschule, dass insgesamt eine nichtselbstständige Arbeit anzunehmen ist.

Die wissenschaftliche Tätigkeit und die Rechtsprechung

Die wissenschaftliche Tätigkeit und die Rechtsprechung

Die wissenschaftliche Tätigkeit und die Rechtsprechung

Für Personengesellschaften mehrerer Freiberufler gilt:

Der Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil vom 23.11.2000 entschieden, dass mehrere Freiberufler an einem Auftrag arbeiten können. Dies ist gerade bei wissenschaftlichen Tätigkeiten häufiger der Fall. Die Voraussetzung für die Anerkennung der freiberuflichen Tätigkeit ist aber, dass der Auftrag direkt für einen externen Kunden angefertigt wird. Dabei muss nicht jeder Beteiligte den gleichen Umfang an Aufgaben übernehmen und es ist auch nicht nötig, dass jeder eine leitende Tätigkeit innerhalb der Personengesellschaft übernimmt.

Eine gemeinsame Erstellung des Auftrags ist jedoch wichtig, dafür werden die einzelnen Aufgaben untereinander aufgeteilt. Jeder Freiberufler wird hier entsprechend seiner Sachkenntnis eingesetzt. Der Aufgabenbereich, der dem Einzelnen dabei zugeteilt wird, muss eigenverantwortlich bearbeitet werden, das heißt, für die Ergebnisse muss auch jeder selbst gerade stehen. (BFH IV R 48/99, BFHE 193, 482, BStBl II 2001, 241)

Die wissenschaftliche Tätigkeit und eine Promotion

Die Ergebnisse, die aus einer wissenschaftlichen Tätigkeit gewonnen werden, können durchaus für die Anfertigung einer Promotion herangezogen werden. Nicht wenige Menschen arbeiten nebenberuflich als freiberuflicher Wissenschaftler. Ob nun in Kooperation mit einer Universität Forschungsprojekte bearbeitet werden oder eine Projektarbeit zusammen mit einem Unternehmen der freien Wirtschaft umgesetzt wird – es gibt verschiedene Einstiegsarten in die freiberufliche wissenschaftliche Tätigkeit und auch viele unterschiedliche Möglichkeiten, auf Basis dieser Arbeit eine Promotion anzufertigen.

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Über den Autor

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Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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