Zusammenarbeit mit dem Steuerberater
Letzte Aktualisierung am: 18. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten
Der Steuerberater lohnt sich vor allem dann, wenn Sie gut mit ihm zusammenarbeiten. Das heißt, Sie arbeiten ihm zu, indem Sie zum Beispiel die Buchhaltung erledigen. Er wiederum übernimmt dann den Jahresabschluss oder die Umsatzsteuermeldungen an das Finanzamt. Letzten Endes ist der Umfang der Arbeit eines Steuerberaters auch eine Kostenfrage, denn er verlangt nun einmal ein Honorar und Gebühren für seine Tätigkeit.
Inhaltsverzeichnis
Klären der Zusammenarbeit
Es bringt niemandem etwas, wenn jeder am anderen vorbei Arbeiten erledigt oder wenn am Ende Tätigkeiten doppelt erledigt werden.
Tipp: Klären Sie daher die Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater hinreichend.
Sie sollten daher vereinbaren, welche Unterlagen von Ihrer Seite benötigt werden, damit der Steuerberater seiner Arbeit nachkommen kann. Überlegen Sie gemeinsam, welche Arbeiten Sie selbst erledigen können und an welcher Stelle die Steuerkanzlei seinen Einsatz hat. Klären Sie, ob eine Buchführungssoftware zum Einsatz kommen kann oder soll, mit der beide beteiligten Parteien Zugriff auf die benötigten Daten bekommen. Wenn zwei verschiedene Versionen benutzt werden, sollten Sie dafür sorgen, dass die beiden miteinander kompatibel sind. Sie sollten auch von Beginn an wissen, welche Kosten auf Sie zukommen. Lassen Sie sich von Ihrem Steuerberater eine Vergleichsrechnung zukommen und klären Sie, ob eine Einzelabrechnung günstiger ist, als eine Pauschalvereinbarung. Lassen Sie sich auch erklären, wie die einzelnen Rechnungspositionen zustande kommen und welche Arbeit hier jeweils zugrunde gelegt wird. Ein Beispiel für eine Steuerberater-Rechnnung finden Sie hier.
Entlastung des Steuerberaters
Mit Übernahme einiger Tätigkeiten können Sie den Steuerberater – und nicht zuletzt auch Ihr finanzielles Polster – entlasten. Übernehmen Sie Routinetätigkeiten selbst oder lagern Sie diese an einen Buchhalter aus.
Der Steuerberater spart damit Zeit und Sie Kosten. Sortieren Sie selbst Ein- und Ausgangsbelege und legen diese ab. Buchen Sie die einzelnen Geschäftsvorgänge selbst. Arbeiten Sie mit einer betriebsinternen Gehaltsabrechnung.
Hinweis und Tipp: Wenn Sie eine Pauschalvereinbarung schließen, kann das für Sie günstiger sein – vorausgesetzt, es kommen keine zusätzlichen Arbeiten auf den Steuerberater zu. Einigen Sie sich mit dem Steuerberater auf ein Modell, mit welchem sich die anfallende Arbeit teilen lässt.
Der Experte für die Kür
Die einfachen Aufgaben des Alltags können Sie durchaus selbst erledigen, vor allem, wenn Sie nicht zur Buchführung verpflichtet sind. Geht es jedoch um die Erstellung des Jahresabschlusses oder um das Ausnutzen steuerlicher Gestaltungsspielräume, dann sollten Sie den Experten für die Kür beauftragen. Hier liegen oft umfangreiche Gesetze zu Grunde, die stets aktualisiert werden und nicht jedem Freiberufler bekannt sind. Der Steuerberater hat die nötigen Normen und die aktuelle Rechtsprechung im Blick und kann das optimale Ergebnis bei der Steuererklärung für Sie als Freiberufler herausholen.
Hinterlassen Sie einen Kommentar