Zuständiges Finanzamt des Freiberuflers finden

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 28. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Zuständiges Finanzamt finden

Zuständiges Finanzamt finden

 

So will sich der eine vielleicht erstmals als Freiberufler anmelden, der andere ist umgezogen und weiß nun nicht, welches Finanzamt für ihn zuständig ist. Das Bundeszentralamt für Steuern ist hier eine sehr gute Anlaufstelle. Auf den Internetseiten dieses Amtes kann die Suche zum Beispiel ganz einfach durch die Angabe der Postleitzahl erfolgen.

Auch der Name der Stadt oder Gemeinde kann angegeben werden, daraufhin erhält der Suchende sein zuständiges Finanzamt ebenso, wie die nötigen Kontaktdaten sowie Öffnungszeiten und Bankverbindungen. Einfacher geht es kaum. Beim Finanzamt selbst muss sich dann meist durchgefragt werden, weil nicht jeder Berater für jede Person verantwortlich ist.

Hinweis: Deren Zuständigkeit richtet sich in der Regel nach den Anfangsbuchstaben der Nachnamen der Steuerzahler.

Weitere Informationen beim Bundeszentralamt für Steuern

Das Bundeszentralamt für Steuern ist aber nicht nur für die Suche nach dem zuständigen Finanzamt sehr hilfreich. Für jeden, der sich einen ersten Einblick in die Welt der Steuern verschaffen will – was für einen Freiberufler durchaus sinnvoll ist – ist dies die richtige Anlaufstelle. Hier werden zum Beispiel auch Informationen zur Steueridentifikationsnummer gegeben. Diese wurde in der Vergangenheit automatisch an jeden Bürger vergeben.

Fragen dazu tauchen aber meist spätestens dann auf, wenn sich die persönlichen Verhältnisse des Betreffenden ändern. Für Selbstständige und Freiberufler besonders wichtig ist die Vergabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, auch die Bestätigung ausländischer Umsatzsteuer-Identifikationsnummern kann direkt über das Bundeszentralamt für Steuern vorgenommen werden. Hier werden spezielle Online-Dienste zur Verfügung gestellt, so dass diese Punkte bequem vom Büro aus erledigt werden können.

Hinweis: Vor allem für Existenzgründer ist dieser Service durchaus sinnvoll, schließlich ist er oft häufig unterwegs, um den einen oder anderen Gang zu Ämtern, Behörden oder Beratungseinrichtungen zu tätigen.

Zuständigen Bearbeiter finden

Wer sein zuständiges Finanzamt gefunden hat, lässt sich einfach von der Zentrale mit dem jeweiligen Bearbeiter verbinden. In vielen Finanzämtern ist es so geregelt, dass die Bearbeiter für bestimmte Anfangsbuchstaben des Nachnamens zuständig sind. Das heißt, ein Bearbeiter kümmert sich zum Beispiel um alle Steuerpflichtigen, deren Nachnamen mit M, N oder O beginnen.

Für Freiberufler und Selbstständige gilt darüber hinaus, dass für sie oft eigene Bearbeiter zuständig sind. Das kommt auf die Größe des Finanzamtes an und auf die Anzahl der Steuerpflichtigen sowie der Freiberufler und Gewerbetreibenden, die hier betreut werden müssen. Wer nicht direkt mit seinem zuständigen Bearbeiter sprechen kann, gibt seine Zahlen und Daten einfach an die Zentrale, diese kümmert sich um die entsprechende Weiterleitung.


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Über den Autor

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Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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